Gemäß dem Gesetz über die Beherbergungssteuer der Republik Montenegro beträgt die Beherbergungssteuer in der Stadt Ulcinj 1,00 Euro pro Tag für Erwachsene. Personen im Alter von 12 bis 18 Jahren erhalten einen Rabatt von 50% auf diesen Betrag, während Kinder bis zu 12 Jahren überhaupt keine Beherbergungssteuer zahlen müssen. Die Steuer ist eine Summe, die von einer Person gezahlt wird, die sich außerhalb ihres Wohnorts aufhält und in einer Unterkunftseinrichtung in der Gemeinde Ulcinj untergebracht. 

Eine Unterkunftseinrichtung bezieht sich auf ein Hotel, Motel, eine private Unterkunft, einen Campingplatz, Bergunterkünfte, Zimmer zur Miete und alle anderen Einrichtungen, die Unterkunftsdienste anbieten. Die Beherbergungssteuer gilt auch für ausländische Staatsbürger. Die Beherbergungssteuer wird vom Anbieter der Unterkunft erhobe. 

Der Anbieter der Unterkunft erhebt die Beherbergungssteuer zusammen mit der Zahlung für die Unterkunft. Wenn der Anbieter der Unterkunft die Steuer nicht bezahlt, sollte der Gast die Steuer auf eigene Kosten bezahlen. 

Eine Strafe von zehn bis zu hundertfachem Mindestlohn in Montenegro wird für juristische Personen und Unternehmer verhängt, die Unterkünfte anbieten, wenn: 

  • Sie die Beherbergungssteuer nicht bezahlen, 
  • In einem Zahlungsbeleg für den Gast nicht der Betrag der bezahlten Beherbergungssteuer vermerkt ist, 
  • Der Anbieter der Unterkunft die Gäste nicht im Gästebuch erfasst, 
  • Sie es versäumen, dem Steueramt einen Bericht über die Anzahl der Nutzer von Dienstleistungen und die Höhe der erhobenen Beherbergungssteuer vorzulegen, 
  • Die Beherbergungssteuer nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist bezahlt wird.